Glossar
Die wichtigsten Begriffe
Abkömmling
Dieser Fachbegriff wird häufig im Bezug auf Spätaussiedler verwendet. Damit sind alle Personen gemeint, die mit dem Antragssteller in gerader Linie verwandt sind. Hierzu zählen Kinder, Enkel, Urenkel.
Abstammung
Hiermit ist die (leibliche) Herkunft der Person gemeint, welche die Voraussetzung für die Begründung von Verwandtschaft in gerader Linie bildet. Aus diesem Grund wird eine Geburtsurkunden auch häufig Abstammungsurkunde genannt.
Amtsgericht
Das Amtsgericht ist die unterste Stufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Hier werden Zivil- und Strafsachen behandelt, die einer Geldstrafe (unter 4.000 Euro) unterliegen oder einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr.
Hinweis: Häufiger haben die Amtsgerichte eine Apostillenstelle für Gerichtsurteile, Ehescheidungsurteile und andere gerichtliche Bestimmungen!
Anklage
Ein Antrag, der bei Gericht gestellt wird. Nach der Prüfung der Anklage wird ein Strafverfahren gegen eine bestimmte Person eingeleitet.
Apostille
Asylantrag
Der Asylantrag wird von den Personen gestellt, die aus rassistischen, religiösen, politischen oder anderen Gründen in ihren Heimatländern verfolgt werden. Die Anträge sind grundsätzlich in dem ersten sicheren Land, in das die Person einreist, zu stellen.
Asylrecht
Das Recht eines Verfolgten an einem vor Verfolgung sicheren Aufenthaltsort Zuflucht zu finden. Es gibt verschieden Arten von Verfolgung: aus politischen, religiösen, rassistischen etc. Gründen. Diese müssen jedoch nachgewiesen werden. Hinweis: Art. 16 a GG.
Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltstitel
Die Aufenthaltserlaubnis (auch Aufenthaltstitel genannt) wird in dem Aufenthaltsgesetz des allgemeinen Zuwanderungsgesetzes geregelt. Diese Art von Erlaubnis ist befristet und wird beispielsweise Studenten für die Studienzeit oder Selbstständigen gewährt, die in Deutschland Arbeitsplätze schaffen. Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden.
Hinweis: Im Aufenthaltsgesetz (§§ 4-36) sind einzelne Zwecke für die Erlaubnis nachzuschlagen.
Beeidigter / Vereidigter Dolmetscher
Ein beeidigter Dolmetscher ist ein Sprachmittler, der gesprochenen Text mündlich oder mittels Gebärdensprache von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache überträgt. Wenn eine Gerichtsverhandlung stattfindet und einer der Anwesenden der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, wird zur Verhandlung ein Dolmetscher (vereidigter/ beeidigter) Dolmetscher geladen, der die entsprechende Sprache beherrscht.
Beeidigter / Vereidigter Übersetzer
Ein beeidigter Übersetzer (oder eine beeidigte Übersetzerin) ist ein Übersetzer, der durch das Landgericht eines deutschen Bundeslandes ermächtigt ist, beglaubigte/ bescheinigte Übersetzungen (schriftlich), zum Beispiel (deutsch <-> russisch) anzufertigen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu bestätigen.
Beglaubigte Abschrift (Kopie)
Bei der beglaubigten Abschrift handelt es sich um eine Kopie, deren Richtigkeit anhand des Original-Dokuments bestätigt wird. Eine beglaubigte Abschrift kann bei verschiedenen öffentlichen Stellen (Rathaus, Bürgerämter, Landratsämter) ausgestellt werden.
Hinweis: Für die Beglaubigung erstellen die entsprechenden Stellen die Kopien von den Originalunterlagen selber vor Ort.
Beglaubigte / Bescheinigte Übersetzung
Bei einer beglaubigten Übersetzung wird mit dem Stempel und der Unterschrift eines Urkundenübersetzers bestätigt, dass die Unterlagen (Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen, etc.) ihre Richtigkeit und Vollständigkeit aufweisen. Eine beglaubigte oder bescheinigte Übersetzung benötigt man für alle Behörden und Ämter in Deutschland, wenn die Originalunterlagen in einer anderen Sprache, zum Beispiel in Russisch verfasst sind.
Beglaubigung
Eine Beglaubigung (beglaubigte Unterschrift) ist eine Bestätigung, dass eine Unterschrift von einer bestimmten Person geleistet wurde. Eine Unterschriftbeglaubigung wird in Deutschland von einem Notar vorgenommen. Eine Beglaubigung ist zum Beispiel für Vollmächte sehr wichtig.
Beurkundung
Eine Beurkundung erfolgt durch einen Notar und bezieht sich auf Verträge. Zudem werden die Beteiligten über ihre Rechte und Pflichte bezüglich des Vertrags aufgeklärt. Ihre Erklärungen werden in einer Niederschrift (ein Dokument, das durch den Notar erstellt wird) wiedergegeben. Beurkundungen (Richtigkeit des Inhalts, nicht nur der Unterschrift!) können in Deutschland durch Notare, Gerichte und andere gesetzlich ermächtigte Stellen vorgenommen werden. Hierzu zählen die Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen, Eheverträge, Erbverträge, etc.
Einbürgerung
Unter einer Einbürgerung versteht man die Verleihung von einer Staatsangehörigkeit an einen Ausländer. Hinweis: Die wichtigsten Voraussetzung für den Erhalt der deutscher Staatsangehörigkeit sind dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 zu entnehmen.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Erlaubnis, sich in Deutschland aufzuhalten. Diese erhalten beispielsweise beruflich Hochqualifizierte, Inhaber einer „blauen Karte“, Ehepartner von deutschen Staatsbürgern ab einer Frist von drei Jahren. Bürger aus EU-Staaten unterliegen lediglich einer Meldepflicht.
Hinweis: Nachzuschlagen sind §18-38 des Aufenthaltsgesetzes.
Notar
Ein Notar ist eine Person, die unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (des Notariats) ist und zur Beurkundung sowie anderen rechtlichen Vorgängen im Bereich Rechtspflege befugt ist. Beglaubigungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften gehören zu den Aufgaben eines Notars.
Spätaussiedler
Mit dem Begriff Spätaussiedler ist eine bestimmte Personengruppe gemeinst: deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben. (BAMF)
Standesamt
Das Standesamt ist eine Behörde, welche für die Eintragungen (sowie Beurkundungen) von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen in die Personenstandbücher zuständig ist. Wenn man zum Beispiel eine ausländische Person heiratet, dann benötigt man einige zusätzlichen Unterlagen, die in die deutsche Sprache übersetzt (beglaubigte Übersetzungen) werden sollen.
Vollmacht
Eine Vollmacht (oder Ermächtigung) ist ein Dokument, die einer anderen Personen das Recht gibt, Rechtsgeschäfte oder Vorgänge zu erledigen, die abwesende Partei zu vertreten, für diese zu unterschreiben und in ihren Interessen gemäß der Gesetzgebung des entsprechenden Landes zu handeln. Eine Vollmacht benötigt eine Beglaubigung der Unterschrift des Bevollmächtigten von einem Notar.